sieht fast genauso aus wie das Wohnungsbau BW 2017. Die Neuigkeiten sind spärlich ausgefallen. Was hat sich im neuen Lakra Programm Wohnungsbau BW 2018/2019 geändert? Die Gehaltsgrenze wurde als wichtigste Neuerung um etwa 1000 Euro pro Kind angehoben. Gehaltsgrenze bedeutet, dass Sie nicht zu viel verdienen dürfen. Wenn Sie die Gehaltsgrenze im neuen Wohnungsbau BW 2018/2019 überschreiten, bekommen Sie kein Förderdarlehen. Die Datenbasis, auf denen die Gehaltsgrenze basiert, ist noch aus dem Jahr 2016 und wurde entsprechend angepasst. Abgeschafft wurde der Tilgungszuschuss im Neubau für das alte KfW70 Haus – hierbei gab es im letzten Programm noch 2500 Euro pro
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