Wohnriester Bausparvertrag

Sichern Sie sich mit Wohnriester weitere Fördermittel vom deutschen Staat und profitieren von Wohnriester als "Nachfolger" der Eigenheimzulage.

Der deutsche Staat unterstützt Sie mit einem Wohnriester Bausparvertrag bei der Entschuldung Ihres Wohneigentums.

Vor einigen Jahren wurde in Deutschland der Häuslesbauer mit der Eigenheimzulage gefördert. Diese Tage sind schon lange vorbei.

Heute hat der Wohn Riester Bausparvertrag als weiteres staatliches Fördermittel die Eigenheimzulage abgelöst und dient als perfekte Ergänzung zu Ihrer Lakra Baufinanzierung.

Wie funktioniert ein Wohnriester Bausparvertrag?

Sie schließen eine besondere Form des Bausparvertrages ab – ein Wohn Riester Bausparvertrag.

Über die Jahre zahlen Sie jeden Monat einen einen Betrag in Ihren Wohnriester Bausparvertrag ein.

Dazu erhalten Sie Zulagen als Fördermittel, wenn Sie 4 % Ihres Bruttoeinkommens jedes Jahr, jedoch maximal 2100 Euro abzüglich Zulagen, in einen Wohn riester Bausparvertrag einzahlen.

Die jährlichen Zulagen betragen 175 Euro pro Jahr für einen Erwachsenen, für nach dem 01.08.2008 geborenen Kinder 300 Euro im Jahr und für früher geborene Kinder 185 Euro jährlich.

Für eine Familie mit zwei kleinen Kindern, die vor dem 01.08.2008 geboren sind, ergibt sich in den nächsten 10 Jahren ein staatlicher Zuschuss von 10 x (300+300+154+154) =

9080 Euro.

Wie passt Ihr Wohnriester zur Lakra Baufinanzierung?

Besonders wichtig ist eine genau Anpassung des Wohn Riester Bausparvertrags an Ihre bestehenden Darlehen. Ansonsten ist Ihr Bausparvertrag irgendwann zuteilungsreif und sie können dieses Darlehen dann nicht zielgerichtet einsetzen.

Ihr Vorteil: Sie haben damit Ihre Anschlussfinanzierung (als Fachbegriff dient das Wort Prolongation) schon abgeschlossen und wissen, welchen Zins Sie ab jetzt bis zur allerletzten Rate bezahlen.

Diese Zinssicherheit zusammen mit der staatlichen Förderung ist eine sehr sinnvolle Kombination.

Sobald Sie die Lakra Darlehenszusage der L-Bank erhalten haben, wird der Wohn riester Bausparvertrag so ausgelegt, dass Sie mit den Mitteln aus dem Wohnriester Bausparvertrag ein oder mehrere Darlehen nach Ablauf der Zinsbindung teilweise oder ganz ablösen können.

Wenn Sie zusätzlich zur Lakra Baufinanzierung über die L-Bank auch die Vorteile des Wohnriester Bausparvertrags als Fördermittel in Anspruch nehmen, haben Sie alle Fördermöglichkeiten, bei denen Sie staatliche Zulagen erhalten können, bestens ausgenutzt.

Besser können Sie Ihren Wohntraum durch staatliche Fördermittel nicht finanzieren.

Was ist für dieses Fördermittel noch wichtig zu wissen?

Zusätzlich können Sie, wenn Sie nach dem 1.1.2008 ein Objekt gebaut oder erworben haben, bereits nach der Zuteilung über das Guthaben verfügen – nicht erst mit Erreichen des Rentenalters von 67 Jahren.

Das Guthaben muss aber zur Entschuldung des Bankdarlehens der Lakra Baufinanzierung eingesetzt werden.

Gerne machen wir Ihnen im Zusammenspiel mit Ihrer Lakra Baufinanzierung ein auf Sie zugeschnittenes Angebot.