Was sich für das Programm KfW 153 ändert…
Ab dem 01. April 2016 gibt es von der KfW bei Ihren KfW Darlehen keinen Aprilscherz, sondern Änderungen zum Programm KfW 153 – energieeffizient Bauen.
Die Anforderungen zur Energieeinsparung bzgl. der ENEV sind beim KfW Darlehen deutlich gestiegen.
Dies bedeutet, das mit dem Programm KfW 153 – energieeffizient Bauen das bisherige KfW-Effizienzhaus 70 wegfällt.
Es bestehen weiterhin das KfW-Effizienzhaus 55 und 40, zusätzlich angeboten wird das KfW Effizienzhaus 40 Plus mit attraktivem Zinszuschuss.
Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit für ein KfW Darlehen wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.
Es wird ferner eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Doch Vorsicht: Eine Kombination des Z-15 Darlehens der Lakra und dessen 0,75% Sollzins und dem Programm KfW 153 ist nicht möglich!
Dies ist nur in Kombination mit dem Optionsdarlehen und in diesem Zug mit dem Ergänzungsdarlehen in einer Lakra Immobilienfinanzierung machbar.
Sollten Sie jedoch ein KfW-Effizienzhaus 55 bauen, erhalten Sie beim Z-15 Darlehen der Lakra einen Tilgungszuschuss von 2500 Euro und des Weiteren beim KfW-Effizienzhaus 40 einen Tiglungszuschuss i.H.v. 5000 Euro.
Für Sie im Neubau ist sicher eine Beispielsrechnung interessant. Diese finden Sie zum KfW 153 und zur Lakra auf unserer Homepage unter repräsentatives Beispiel Neubau.
Weitere, allgemeine Informationen erhalten Sie auf der offiziellen Seite der KfW.
Im nächsten Post erfahren Sie, wie sich die geänderten Bedingungen der KfW auf Ihre Lakra Baufinanzierung im Altbau auswirken.