Der Kreis der Begünstigten für die Wohnraumförderung ist klein – beantragen Sie Ihre Eigentumsförderung und holen sich, was der Staat für Sie bereit hält.
Wer bekommt die Wohnraumförderung bzw. Eigentumsförderung?
Lakra bekommen nur private Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind oder ein Paar, bei welchem eine Person aufgrund einer Behinderung spezielle Wohnbedürfnisse benötigt. Außerdem darf ein bestimmtes Einkommen nicht unter- bzw. überschritten werden.
Die monatliche Belastung aus Zins und Tilgung Ihrer Baufinanzierung muss für Sie tragbar sein. Dies wird in der Belastungsrechnung im Landeswohnbauförderungsprogramm nach einem komplexen mathematischen Berechnungsschema ermittelt. Dieses ist so in den Vorschriften und in den Informationsblättern in Kurzform nicht zu finden. Hierbei ist Ihr Bruttoeinkommen maßgeblich – bestimmte Bestandteile sind jedoch nicht anrechenbar.
Wenn ein Laie hierbei Fehler macht, wird Ihr Antrag schnell abgelehnt, denn das Landeswohnbauförderungsprogramm ist sehr streng.
Außerdem verlangt die Wohnraumförderung die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze, welche für das Programm Wohnungsbau BW 2022/2023 leicht angehoben wurde:
Anzahl Personen
Im Haushalt |
Einkommensgrenze
in Euro |
2 | 62.000 |
3 | 71.500 |
4 | 81.000 |
5 | 90.500 |
jede weitere Person | 9.500 |
Für Beamte gilt eine andere Einkommensgrenze, die ebenfalls berücksichtigt werden muss. Übersteigen Sie diese Einkommensgrenze, ist Ihre Baufinanzierung nicht förderfähig.
Der clevere Berater für Lakra weiß hier, welche Lösungen sich auf dem Weg zur Eigentumsförderung bieten. Kontaktieren Sie uns!