Das neue Wohnungsbau BW 2017 ist da…
Jedes Jahr wird das aktuelle Lakraprogramm, in diesem Jahr heißt es Wohnungsbau BW 2017, überarbeitet und um neue Richtlinien ergänzt.
Das neue Programm Wohnungsbau BW 2017, welches am 03.04.2017 veröffentlicht wurde,
enthält wieder einige Neuigkeiten, die auch Ihre Lakra Baufinanzierung betreffen.
Was wurde geändert?
Der wichtigste Punkt für Ihre Baufinanzierung ist der Zinssatz. Dieser liegt nun bei 0,25% Sollzins (0,55% Effektivzins) auf 15 Jahre!
Gleichzeitig wurden die maximalen Darlehensbeträge im Wohnungsbau BW 2017 etwas reduziert und die Gebietskategorien gestrichen. Viele Jahre lang wurden gemäß einer Tabelle geordnet nach drei Gebieten verschiedene Förderhöhen dieses günstigen Darlehens vergeben. Diese Kategorisierung wurde nun abgeschafft und durch einen Mittelwert ersetzt. Wie funktioniert eine Lakra Baufinanzierung?
Um die aktuelle Wohnungsknappheit zu lindern, wurde auf Einwirkung der Politik das gesamte Finanzierungsvolumen dieses Programms um etwa 30 Millionen für 2017 erhöht.
Besonders wichtig ist ebenfalls die Erhöhung der Gehaltsgrenzen. Oft hatten wir die Schwierigkeit, dass in einer Familie, in welcher beide berufstätig sind, die Gehaltsgrenze überschritten wurde. Diese wurde zwischen zehn und 15 Prozent angehoben. Hier finden Sie näheres: Wer – Wohnraumförderung
Ferner gibt es im Wohnungsbau BW 2017 wieder Tilgungszuschüsse für KfW effiziente Neubauten, diese Zuschüsse fallen höher aus als bei einer normalen Bankfinanzierung. Gleichzeitig gibt es diesen Zuschuss nur im Wohnungsbau BW 2017 auch schon bei einem KfW70 Haus. Diese wurden allerdings vier Wochen nach Start des Programms am 03.04.2017 noch immer nicht veröffentlicht.
Ebenfalls wird für Familien, die die Eigenleistungsquote nicht schaffen, ein zusätzliches Förderinstrument weiter ausgebaut.
Eine große Schwierigkeit hat sich nun auch ergeben. Benötigen Sie mehr Geld als das Darlehen mit 0,25% Sollzins ergibt, gab es diesen Mehrbetrag ebenfalls für einen marktüblichen Zinssatz. Dies wurde unbürokratisch als zweites Darlehen im Lakraantrag eingetragen. Um nun dieses Darlehen zu erhalten, müssen Sie zuerst eine Ablehnung der Hausbank erreichen oder die Hausbank muss im Grundbuch nachrangig eingetragen werden.
Oft war dieses zweite Darlehen der Lakra sogar besser als die Darlehen der Hausbanken.
Dies gestaltet die Abwicklung erheblich komplizierter und ist unserer Meinung nach praxisfern.
Es gibt für dieses Thema jedoch kreative Lösungen, bei denen wir weiterhelfen können.